Das persönliche Passwort ist maximal 365 Tage gültig und muss vor Ablauf dieser Frist geändert werden. Es werden vier Erinnerungen per E-Mail an Sie versendet. Erfolgt bis zum Fristablauf keine Änderung des Passwortes, werden alle Zugriffe auf (IT-)Uni-Ressourcen automatisch gesperrt. Die Änderung des Passworts auf Viaweb und damit die Entsperrung der Zugangsberechtigung bleibt weiterhin möglich.
Ein Stammdatenblatt erhalten Studierende als Bestandteil des SMILE-Briefes vom Studiensekretariat per Post und Mitarbeitende automatisch nach Vertragsabschluss, spätestens bis zum ersten Arbeitstag. Mit der Post verschickte Stammdatenblätter werden im Normalfall an die im System hinterlegte Privatadresse verschickt - bei Wartungszugängen an die Unternehmensadresse. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Stammdatenblatt sicher, dauerhaft und vor fremdem Zugriff geschützt aufzubewahren! Das Stammdatenblatt enthält:
Sie können zudem jederzeit zum ServiceDesk kommen und sich gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises (ID, Pass oder Fahrausweis) ein neues Stammdatenblatt geben lassen. Dabei wird ein neues initiales Passwort gesetzt und Ihr Zugang zum Universitäts-Netz und allen Ressourcen gesperrt bis Sie auf Viaweb ein neues persönliches Passwort definieren. Falls Sie verhindert sind und nicht persönlich vorbeikommen können, gibt es die Möglichkeit, jemanden schriftlich zu bevollmächtigen, der oder die Ihr Stammdatenblatt abholt. Die bevollmächtigte Person muss sich den IT-Services gegenüber mit einem amtlichen Ausweis ausweisen können.
Zur Nutzung vieler IT-Dienste der Universität Basel benötigen Sie einen Benutzeraccount (=Uni-Account). Die Anmeldung an den Diensten erfolgt mit diesem Benutzeraccount und dem zugehörigen Passwort. In der Regel können Sie auch Ihre E-Mail-Adresse als Kennung verwenden. Als Mitglied der Universität können Sie damit u.a.:
Achtung: Als Gast verfügen Sie unter Umständen über eingeschränkte Berechtigungen.
Mitarbeitende, Dozierende und Studierende erhalten automatisch einen Uni-Account. Auf begründeten Antrag kann zudem bestimmten Personen eine Zugangsberechtigung erteilt werden. Wobei dabei vor allem der für die Universität resultierende Nutzen zu begründen ist. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.
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