Personendaten unterliegen besonderem gesetzlichen Schutz. So wird z.B. im Datenschutzgesetz des Kantons Basel-Stadt festgelegt, welche Daten besonders zu schützen sind: „Besonders schützenswerte Personendaten sind namentlich Angaben über die religiöse, weltanschauliche oder politische Ansicht oder Betätigung, den persönlichen Geheimbereich, den seelischen, geistigen oder körperlichen Zustand, die Inanspruchnahme von sozialer Beratung oder Hilfe sowie Angaben über eine Strafverfolgung oder -verurteilung.“ Siehe dazu auch die Richtlinien