Die IT-Services (ITS) stellen Angestellten und Organisationseinheiten der Universität IT-Dienste bereit. Im folgenden Kontext sind die ITS Leistungserbringer. Die Angestellten und Organisationseinheiten sind Leistungsbeziehende, resp. Nutzer. Mit der Inanspruchnahme der IT-Dienste erklären sich die Nutzenden mit den ANBITS einverstanden. Akzeptieren die Nutzenden die ANBITS nicht, dürfen die IT-Dienste nicht in Anspruch genommen werden. Für alle IT-Dienste, die individuell beantragt werden müssen, benennt die antragstellende Person einen Serviceverantwortlichen gegenüber dem ITS.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Universitätsangehörigen sowie Dritte, welche universitäre IT-Dienste der Universität Basel nutzen.

  1. Die Nutzer verpflichten sich, die Dienste nur gemäss den Vereinbarungen und nach Anweisung der ITS zu verwenden. Das ITS übernimmt keine Verantwortung für eventuell entstandene Schäden und Ansprüche Dritter.
  2. Müssen für die Nutzung der ITS-Dienste verantwortliche Personen benannt werden, so sind diese Informationen aktuell zu halten. Änderungen sind den ITS unverzüglich mitzuteilen.
  3. Es liegt in der Verantwortung der Nutzer, regelmässige Backups wichtiger Software und Daten zu erstellen, sofern es nicht anders in der Servicebeschreibung vermerkt ist.
  4. Die Service-Verantwortlichen verpflichten sich zu einer sicheren Konfiguration ihrer Dienste und der zeitnahen Installation von Updates.
  5. Anfragen, Aufforderungen und weitere Kontaktaufnahmen seitens der ITS-Mitarbeitenden sind zügig zu beantworten.
  1. Die ITS (ServiceDesk und ServiceOwner) können nur in begrenztem Rahmen Support leisten.
  2. Alle Support-Anfragen sind an den ServiceDesk der ITS zu stellen. Dieser ist für den First Level Support zuständig und leitet die Anfragen ggf. intern weiter.
  3. Für darüber hinaus gehende Anforderungen wird das ITS versuchen, dem Nutzer einen geeigneten externen Dienstleister zu empfehlen. Die Inanspruchnahme externer Dienstleister erfolgt in Verantwortung der Nutzer, das ITS übernimmt keine Kosten.
  4. Die ITS leisten den Support gegenüber dem Service-Verantwortlichen, der für den entsprechenden Dienst bei den ITS benannt ist.
  1. Werden für Dienste Administratoren- und/oder Wartungs-Accounts benötigt, dürfen nur personalisierte Accounts oder edu-ID verwendet werden.
  2. Für externe Dienstleister kann der Auftraggeber einen Unibas-Wartungsaccount beantragen.
  3. Lokale Accounts sind nur mit Genehmigung des ITS erlaubt.
  1. Die ITS verpflichten sich, alle persönlichen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte zu veräussern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn diese für die Auftragserfüllung notwendig ist.
  2. Das Speichern von vertraulichen/personenbezogenen Daten ist nur nach schriftlicher Absprache mit der Informationssicherheitsbeauftragten der ITS erlaubt.
  1. Grundsätzlich gelten die in den Service-Beschreibungen angegebenen Betriebs- und Service-Zeiten.
  2. Wird ein Dienst unerwartet so intensiv genutzt, dass andere Dienste dadurch nicht mehr zur Verfügung stehen, kann der verursachende Dienst in seiner Verfügbarkeit eingeschränkt oder auch ausser Betrieb genommen werden. Die ITS werden versuchen, zusammen mit dem verantwortlichen Nutzer Massnahmen zu treffen, dass der Betrieb schnellstmöglich wieder aufgenommen werden kann.

Bekannt gewordene Sicherheitslücken oder Sicherheitsvorfälle sind der Informations-sicherheitsbeauftragten der ITS unverzüglich zu melden.

  1. Die Einhaltung der Nutzungsbedingungen wird regelmässig, aber auch anlassbezogen überprüft.
  2. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsbedingungen kann das ITS den Zugang zu dem Service vorübergehend oder dauernd einschränken oder beenden.
  3. Sollte der universitäre Betrieb gefährdet sein, sind die ITS autorisiert, den Zugang zu den Diensten sofort vorübergehend zu sperren.
  4. Reagieren Nutzende nicht auf die Kontaktaufnahme seitens ITS, können die entsprechenden Services eingeschränkt oder eingestellt werden.

Die Universität Basel behält sich vor, ihre IT-Dienste abhängig von Nachfrage und technischen Randbedingungen zu erweitern oder zu reduzieren. Die ITS sind berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit durch schriftliche Mitteilung zu ändern.