Die IT-Services (ITS) stellen Angestellten und Organisationseinheiten der Universität IT-Dienste bereit. Im folgenden Kontext sind die ITS Leistungserbringer. Die Angestellten und Organisationseinheiten sind Leistungsbeziehende, resp. Nutzer. Mit der Inanspruchnahme der IT-Dienste erklären sich die Nutzenden mit den ANBITS einverstanden. Akzeptieren die Nutzenden die ANBITS nicht, dürfen die IT-Dienste nicht in Anspruch genommen werden. Für alle IT-Dienste, die individuell beantragt werden müssen, benennt die antragstellende Person einen Serviceverantwortlichen gegenüber dem ITS.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Universitätsangehörigen sowie Dritte, welche universitäre IT-Dienste der Universität Basel nutzen.
Als Grundlage und Ergänzung zu den nachfolgend beschriebenen Nutzungsbedingungen gelten folgende Reglemente:
Bekannt gewordene Sicherheitslücken oder Sicherheitsvorfälle sind der Informations-sicherheitsbeauftragten der ITS unverzüglich zu melden.
Die Universität Basel behält sich vor, ihre IT-Dienste abhängig von Nachfrage und technischen Randbedingungen zu erweitern oder zu reduzieren. Die ITS sind berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit durch schriftliche Mitteilung zu ändern.
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