Das Netzwerk der Uni Basel stellt für alle seine nutzenden Personen ein wichtiges Arbeitsmittel dar. Damit der Betrieb aufrechterhalten werden kann, müssen sich alle Teilnehmenden an die folgenden Regeln halten. Diese Regeln sollen nicht die Kommunikation einschränken, sondern möglichst vielen Nutzenden einen reibungslosen Zugang zum Netzwerk ermöglichen.
Jegliche Nutzung des Universitätsnetzwerkes muss im Einklang stehen mit dem vorrangigen Ziel, dem Informationsaustausch im Rahmen von Lehre und Forschung an der Universität Basel zu dienen.
- Das Netzwerk darf nicht genutzt werden um Gesetze oder Verordnungen zu verletzen. Insbesondere muss das Datenschutzgesetz beachtet werden.
- Die Nutzung des Universitätsnetzwerkes zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig. Insbesondere darf keine Werbung verbreitet werden.
Die IT-Services haben einige Regeln für den Anschluss eines Rechners an das Universitätsnetz definiert. In Kürze:
- Eine Netzwerksteckdose darf nur nach Absprache mit dem Computerverantwortlichen (CV) und den IT-Services benutzt werden.
- Die Netzwerkeinstellungen sind von den IT-Services vorgegeben und werden durch die CVs den einzelnen Rechnern zugeteilt.
- Ein Rechner darf ohne Rücksprache mit dem CV nicht von einer Dose auf eine andere umgesteckt werden.
- Es müssen grundlegende Sicherheitsanforderungen eingehalten werden (aktueller Zustand von System und Software, Virenschutz, gutes Passwort).
- Netzwerkgeräte (Switches, Hubs, Router, Security-devices,etc.), die für den Anschluss von Rechnern notwendig sind, werden ausschliesslich von den IT-Services (oder durch IT-Services authorisierte Personen) mit von IT-Services beschafften Netzwerkkomponenten installiert und in Betrieb genommen.
- Funkrouter werden grundsätzlich nur durch die IT-Services ans Netz angeschlossen.
- Funkrouter dürfen nur mit Genehmigung von IT-Services in Räumlichkeiten der Universität Basel in Betrieb genommen werden, auch wenn sie nicht an das Universitätsnetz angeschlossen werden, da diese das Funknetz der Universität Basel stören/beeinträchtigen können.
- Bei Zuwiderhandlungen wird das entsprechende Netzsegment ohne Vorankündigung vom Netz der Universität getrennt. Dies gilt für alle Arten von Geräten, die Netzwerkverkehr weiterleiten und/oder manipulieren (z.B. Proxies).
Universitätsangehörige haben die Möglichkeit, ihren Rechner von zuhause oder unterwegs über VPN mit dem Netz der Universität zu verbinden. Da der Rechner dann Teil des Universitätsnetzes ist, müssen sowohl die Regelungen für die Nutzung des Universitätsnetzes als auch grundlegende Sicherheitsanforderungen eingehalten werden (aktueller Zustand von System und Software, Virenschutz, gutes Passwort). Wenn ein Rechner diese Bedingungen nicht erfüllt, kann der Zugang zum Universitätsnetz begrenzt oder die Einwahl für den Nutzeraccount ganz gesperrt werden. Mit der Nutzung erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis zu diesen Regelungen.
Es dürfen keine Programme entwickelt, weitergegeben oder eingesetzt werden, die
- Zugangsberechtigungen zu Rechnern (z.B. Passwörter) aufbrechen
- in andere Rechner unberechtigt eindringen
- Daten oder Programme anderer verändern oder beschädigen (z.B. Viren oder Würmer).
Daten, Programme und andere Informationen von Benutzenden dürfen nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung eingesehen, verändert, weitergegeben oder zerstört werden.
Es ist nicht statthaft, sich als eine andere Person auszugeben.
Andere Nutzende dürfen nicht belästigt werden (z.B. durch Kettenbriefe).
Im Internet gibt es verschiedene virtuelle Netzwerke, über die Dateien ausgetauscht werden. In den allermeisten Fällen wird vor allem Musik, Filme oder copyrightgeschützte Software angeboten. Dies verstösst zumeist gegen geltende Gesetze. Zudem werden über solche Dateien oft Viren und andere Schadsoftware verbreitet. Der Download von grossen Datenmengen belastet das Universitätsnetz und verursacht Kosten und ist daher nur für universitäre Aufgaben gestattet. Entsprechend §2 (Copyright), §3 (private Nutzung in geringem Umfang ohne Gefährdung der Sicherheit) des "Reglement über den Umgang mit universitären Informatikmitteln" behalten sich die IT-Services daher Massnahmen vor, solchen Verkehr generell oder für einzelne Rechner zu begrenzen oder komplett zu sperren.